Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen des Vermieters und dem jeweiligen Zubehör. Spätestens mit der Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich bestätigt.


§2 Mietbedingungen

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte bzw. Leistungen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

(2) Der Mieter stellt die Fotobox, im Rahmen seiner Veranstaltung, seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit der Fotobox können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen, ggf. erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes.

(3) Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere das gewählte Paket der Fotobox, Regelungen zur Mietdauer, Veranstaltungsort und Höhe der Mietgebühr werden im Mietvertrag dokumentiert. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbenommen ist das Widerrufsrecht des Kunden.

(4) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragserteilung durch den Mieter (Mietvertrag) zustande. Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Fotoautomaten.

(5) Die Mietgebühr ist im Voraus per Banküberweisung oder in bar bei Aufbau durch den Vermieter zu zahlen. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto.

(6) Die Anlieferung und Abholung der Fotobox wird individuell nach vorheriger Absprache zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen bzw. müssen die Mitsachen zur vereinbarten Zeit, nach der Veranstaltung, wieder dem Vermieter übergeben werden.

(7) Der Mieter ist zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache verpflichtet. Die Mietsachen müssen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten geschützt werden. Auch verlegte Stromkabel und andere Gefahrenquellen müssen abgesichert werden.

(8) Während des Gebrauches hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass eine störungsfreie Stromversorgung gewährleistet wird. Ein Stromanschluss mit 250V (16A), ohne weitere Verbraucher, wird in unmittelbarer Nähe direkt am Standort der Fotobox benötigt.

(9) Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. Der Standort muss windgeschützt und ebenerdig sein. Eine Verwendung in feuchten Räumen oder im Freien ist ausdrücklich untersagt.

(10) Der minimale Platzbedarf für die Fotobox (ohne Hintergrundsystem) beträgt etwa 2,5 x 2,5 m. Empfohlen sind 3 x 3 m sowie eine Mindesthöhe von 2,5 m (für das Hintergrundsystem erforderlich!).

(10) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.

(10) Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Vermieter ist daraufhin Gelegenheit zu geben, dem Mieter telefonische Unterstützung anzubieten. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Wird die unverzügliche Anzeige eines Mangels dem Vermieter nicht mitgeteilt, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sobald eigenmächtige Veränderungen an der Fotobox vorgenommen wurden, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

(11) Ein dem Recht entsprechender Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe der Mietgebühr. Es besteht kein Recht des Mieters, weitere, zusätzliche Ansprüche geltend zu machen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch für Dritte.

(12) Das Fotografieren mit der Fotobox ist nahezu unbegrenzt möglich. Alle Bilder werden digital auf der internen Festplatte gespeichert. Das gesamte Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier) bleiben Eigentum des Vermieters. Dies gilt insbesondere für unbenutztes Druckmaterial, die nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgegeben werden müssen. Das Druckmaterial bzw. das Fotopapier geht erst dann in das Eigentum des Mieters über, wenn es über die Fotobox ausgedruckt wurde.


§3 Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen

(1) Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z. B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotobox so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Vermieter von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die dem Vermieter oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung der Fotobox. In einem solchen Fall informiert der Vermieter den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.


§4 Verbotene Nutzungen

(1) Die Mietsachen dürfen nicht an Dritte vermietet oder verkauft werden.

(2) Die Mietsachen dürfen nicht in ihrer Ausgangsform verändert und/oder auseinandergebaut werden.

(3) Die Mietsachen, insbesondere die Fotobox, dürfen nicht aufgebrochen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offengelegt werden.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten, Gläser, Flaschen und sonstige Gegenstände dürfen nicht auf die Fotobox abgestellt oder in diese eingeführt werden.

(5) Die Fotobox und andere Mietgegenstände dürfen nicht in einem vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum betreiben werden.


§5 Rückgabe der Mietsache

Die Mietgegenstände müssen bei der Rückgabe bzw. Abholung vollzählig, voll funktionsfähig und in einem sauberen Zustand sein. Sollte eine intensive Reinigung der zurückgegebenen Gegenstände nötig sein, beläuft sich diese auf Kosten des Mieters.


§6 Widerruf

(1) Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

(2) Sofern der Mieter den Mietvertrag zu einem anderen Zeitpunkt kündigen möchte, behält sich der Vermieter vor, den folgenden Prozentsatz des Gesamtwertes der im Mietvertrag aufgeführten Mietsachen zu fordern:

  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75 %
  • Bis zu 1 Woche vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %

(3) Es werden u. a. elektronische Komponenten vermietet. Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung können unerwartet Mängel und Fehlfunktionen auftreten. Der Vermieter behält sich daher das Recht vor, ausdrücklich zu kündigen, wenn eine wichtige Hauptkomponente oder eine oder mehrere Unterkomponenten des Fotobox-Systems ausfallen. Sollten eine oder mehrere Komponenten des Rahmensystems ausfallen, ist der Vermieter bestrebt, die defekte Komponente schnellstmöglich gegen eine neue bzw. vergleichbare Komponente auszutauschen. Ist dies nicht möglich, muss von „höherer Gewalt“ ausgegangen und leider vom Mietvertrag zurückgetreten werden (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bei einem Systemausfall vor dem angegebenen Übergabetermin an den Mieter und während der Mietzeit. Im Falle eines unerwarteten, unverschuldeten Systemausfalls erstattet Ihnen der Vermieter die volle Mietgebühr.


§7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum des Vermieters.


§8 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.


§9 Datenschutz

Der Vermieter speichert die Informationen, die mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung stehen. Es wird keine dieser Informationen (mit Ausnahme des Mieters) an Dritte weitergegeben. Es besteht die Möglichkeit, die digitalen Informationen auf Anfrage sofort nach der Veranstaltung zu löschen.


§10 Sonstiges

(1) Für alle Konflikte im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich Bad Neustadt an der Saale als Gerichtsstand.

(2) Es ist erforderlich, den Mietvertrag in Schriftform zu ändern oder zu ergänzen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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