Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen des Vermieters und dem jeweiligen Zubehör. Spätestens mit der Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich bestätigt.
§2 Mietbedingungen
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte bzw. Leistungen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
(2) Der Mieter stellt die Fotobox, im Rahmen seiner Veranstaltung, seinen Gästen in der Regel unentgeltlich zur Verfügung. Mit der Fotobox können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen, ggf. erhalten die Gäste unmittelbar einen Ausdruck des fotografierten Bildes.
(3) Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere das gewählte Paket der Fotobox, Regelungen zur Mietdauer, Veranstaltungsort und Höhe der Mietgebühr werden im Mietvertrag dokumentiert. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbenommen ist das Widerrufsrecht des Kunden.
(4) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragserteilung durch den Mieter (Mietvertrag) zustande. Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Fotoautomaten.
(5) Die Mietgebühr ist im Voraus per Banküberweisung oder in bar bei Aufbau durch den Vermieter zu zahlen. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise brutto.
(6) Die Anlieferung und Abholung der Fotobox wird individuell nach vorheriger Absprache zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und die Lieferung in Empfang nehmen bzw. müssen die Mitsachen zur vereinbarten Zeit, nach der Veranstaltung, wieder dem Vermieter übergeben werden.
(7) Der Mieter ist zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache verpflichtet. Die Mietsachen müssen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten geschützt werden. Auch verlegte Stromkabel und andere Gefahrenquellen müssen abgesichert werden.
(8) Während des Gebrauches hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass eine störungsfreie Stromversorgung gewährleistet wird. Ein Stromanschluss mit 250V (16A), ohne weitere Verbraucher, wird in unmittelbarer Nähe direkt am Standort der Fotobox benötigt.
(9) Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. Der Standort muss windgeschützt und ebenerdig sein. Eine Verwendung in feuchten Räumen oder im Freien ist ausdrücklich untersagt.
(10) Der minimale Platzbedarf für die Fotobox (ohne Hintergrundsystem) beträgt etwa 2,5 x 2,5 m. Empfohlen sind 3 x 3 m sowie eine Mindesthöhe von 2,5 m (für das Hintergrundsystem erforderlich!).
(10) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
(10) Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Vermieter ist daraufhin Gelegenheit zu geben, dem Mieter telefonische Unterstützung anzubieten. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken. Wird die unverzügliche Anzeige eines Mangels dem Vermieter nicht mitgeteilt, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sobald eigenmächtige Veränderungen an der Fotobox vorgenommen wurden, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
(11) Ein dem Recht entsprechender Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe der Mietgebühr. Es besteht kein Recht des Mieters, weitere, zusätzliche Ansprüche geltend zu machen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch für Dritte.
(12) Das Fotografieren mit der Fotobox ist nahezu unbegrenzt möglich. Alle Bilder werden digital auf der internen Festplatte gespeichert. Das gesamte Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier) bleiben Eigentum des Vermieters. Dies gilt insbesondere für unbenutztes Druckmaterial, die nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgegeben werden müssen. Das Druckmaterial bzw. das Fotopapier geht erst dann in das Eigentum des Mieters über, wenn es über die Fotobox ausgedruckt wurde.
§3 Beachtung der Rechte an den Bildern, Freistellung bei Verstößen
(1) Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z. B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotobox so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten den Vermieter von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die dem Vermieter oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung der Fotobox. In einem solchen Fall informiert der Vermieter den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
§4 Verbotene Nutzungen
(1) Die Mietsachen dürfen nicht an Dritte vermietet oder verkauft werden.
(2) Die Mietsachen dürfen nicht in ihrer Ausgangsform verändert und/oder auseinandergebaut werden.
(3) Die Mietsachen, insbesondere die Fotobox, dürfen nicht aufgebrochen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offengelegt werden.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten, Gläser, Flaschen und sonstige Gegenstände dürfen nicht auf die Fotobox abgestellt oder in diese eingeführt werden.
(5) Die Fotobox und andere Mietgegenstände dürfen nicht in einem vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum betreiben werden.
§5 Rückgabe der Mietsache
Die Mietgegenstände müssen bei der Rückgabe bzw. Abholung vollzählig, voll funktionsfähig und in einem sauberen Zustand sein. Sollte eine intensive Reinigung der zurückgegebenen Gegenstände nötig sein, beläuft sich diese auf Kosten des Mieters.
§6 Widerruf
(1) Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Sofern der Mieter den Mietvertrag zu einem anderen Zeitpunkt kündigen möchte, behält sich der Vermieter vor, den folgenden Prozentsatz des Gesamtwertes der im Mietvertrag aufgeführten Mietsachen zu fordern:
- Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %
- Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75 %
- Bis zu 1 Woche vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %
(3) Es werden u. a. elektronische Komponenten vermietet. Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung können unerwartet Mängel und Fehlfunktionen auftreten. Der Vermieter behält sich daher das Recht vor, ausdrücklich zu kündigen, wenn eine wichtige Hauptkomponente oder eine oder mehrere Unterkomponenten des Fotobox-Systems ausfallen. Sollten eine oder mehrere Komponenten des Rahmensystems ausfallen, ist der Vermieter bestrebt, die defekte Komponente schnellstmöglich gegen eine neue bzw. vergleichbare Komponente auszutauschen. Ist dies nicht möglich, muss von „höherer Gewalt“ ausgegangen und leider vom Mietvertrag zurückgetreten werden (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bei einem Systemausfall vor dem angegebenen Übergabetermin an den Mieter und während der Mietzeit. Im Falle eines unerwarteten, unverschuldeten Systemausfalls erstattet Ihnen der Vermieter die volle Mietgebühr.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum des Vermieters.
§8 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
§9 Datenschutz
Der Vermieter speichert die Informationen, die mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung stehen. Es wird keine dieser Informationen (mit Ausnahme des Mieters) an Dritte weitergegeben. Es besteht die Möglichkeit, die digitalen Informationen auf Anfrage sofort nach der Veranstaltung zu löschen.
§10 Sonstiges
(1) Für alle Konflikte im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich Bad Neustadt an der Saale als Gerichtsstand.
(2) Es ist erforderlich, den Mietvertrag in Schriftform zu ändern oder zu ergänzen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Besondere Bedingungen für die Nutzung des Online-Dienstes „PhotoShare“
§ 11 Vertragsgegenstand PhotoShare
(1) Der Vermieter bietet mit „PhotoShare“ einen eigenständigen, webbasierten Online-Dienst an. PhotoShare ermöglicht es Kunden, für ein bestimmtes Event eine Online-Galerie („Event-Galerie“) bereitzustellen, in die der Kunde und seine Gäste Fotos und – je nach gebuchter Variante – Videos hochladen, ansehen und herunterladen können. Der Zugriff erfolgt über einen individuellen Link und/oder QR-Code und ggf. eine PIN.
(2) PhotoShare kann unabhängig von einer Fotobox-Miete gebucht werden. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, der Auftragsbestätigung und/oder dem individuellen Angebot.
(3) Der Vermieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung von PhotoShare im vereinbarten Leistungsumfang. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Uploads, Downloads oder Teilnehmern) wird nicht geschuldet.
§12 Varianten, Leistungen und Zahlungsbedingungen für PhotoShare
(1) PhotoShare wird in folgenden Varianten angeboten:
a) PhotoShare Free (kostenlose Basisvariante)
– Nutzung einer Event-Galerie mit eingeschränktem Funktionsumfang gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung (z. B. nur Foto-Upload, reduzierte Anzahl an Medien oder begrenzte Laufzeit).
b) PhotoShare Pro (kostenpflichtige Variante)
– Nutzung einer Event-Galerie mit erweitertem Funktionsumfang, insbesondere der Möglichkeit, sowohl Fotos als auch Videos hochzuladen und herunterzuladen, zu dem jeweils auf der Website bzw. im Angebot des Vermieters zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preis pro Event.
(2) Die jeweils enthaltenen Funktionen (z. B. Anzahl der erlaubten Medien, Laufzeit der Galerie, Download-Optionen) ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website und/oder der Auftragsbestätigung.
(3) Die Vergütung für PhotoShare Pro ist – sofern nichts anderes vereinbart wird – im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Vermieters z. B. per Banküberweisung, Barzahlung oder über angebotene Online-Zahlungsverfahren.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, die Leistungen und Preise von PhotoShare für zukünftige Buchungen anzupassen. Für bereits bestätigte Aufträge gelten die bei Buchung vereinbarten Konditionen.
§13 Nutzung von PhotoShare, Zugang und Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Link/QR-Code sowie ggf. die PIN zur Event-Galerie nur befugten Personen (z. B. Gästen der Veranstaltung) zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter kann nicht ausschließen, dass unbefugte Dritte Kenntnis vom Link oder QR-Code erhalten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den Zugang zu kontrollieren.
(2) Für sämtliche Inhalte (Fotos, Videos, Texte), die über PhotoShare hochgeladen und verbreitet werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch für Inhalte, die von seinen Gästen oder sonstigen Dritten unter Nutzung der bereitgestellten Zugangslinks/-codes eingestellt werden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, PhotoShare ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen. Insbesondere dürfen keine Inhalte hochgeladen oder verbreitet werden, die
gegen Strafgesetze verstoßen,
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen,
beleidigend, diskriminierend, belästigend, pornographisch, extremistisch oder jugendgefährdend sind.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste über die Nutzung von PhotoShare informiert werden und – soweit rechtlich erforderlich – ihre Einwilligung in die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Verarbeitung in der Event-Galerie erteilen. Dies gilt insbesondere, wenn Fotos/Videos später in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen veröffentlicht werden sollen.
(5) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die von Kunden oder deren Gästen hochgeladenen Inhalte vorab zu prüfen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Inhalte jederzeit zu sperren oder zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder einen Verstoß gegen diese AGB bestehen, sowie den Zugang zur Event-Galerie einzuschränken oder zu deaktivieren.
§14 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Nutzung von PhotoShare, insbesondere wegen der über PhotoShare eingestellten Inhalte, gegen den Vermieter geltend machen, soweit den Vermieter kein eigenes Verschulden trifft.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe). Der Vermieter informiert den Kunden im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich und stimmt sich mit ihm über das weitere Vorgehen ab.
§15 Speicherdauer, Verfügbarkeit und Beendigung von PhotoShare
(1) PhotoShare wird je Event nur für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Event-Galerie 90 Tage nach dem Datum der Veranstaltung vorgehalten. Danach ist der Vermieter berechtigt, die Event-Galerie samt aller darin enthaltenen Inhalte unwiederbringlich zu löschen.
(2) Es obliegt dem Kunden, Fotos und Videos rechtzeitig vor Ablauf der Speicherfrist herunterzuladen und zu sichern, wenn er diese dauerhaft behalten möchte. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Inhalten nach Ablauf der Speicherfrist.
(3) Der Vermieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit von PhotoShare zu ermöglichen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder völlige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden. Kurzfristige Unterbrechungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder technischen Störungen, bleiben vorbehalten.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, die Bereitstellung von PhotoShare aus wichtigem Grund vorzeitig einzustellen, insbesondere bei
schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen diese AGB,
rechtswidrigen Inhalten in der Event-Galerie,
missbräuchlicher Nutzung von PhotoShare (z. B. technische Angriffe).
(5) Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieses Vertrages (§8) auch für die Nutzung von PhotoShare entsprechend.
